Beratung für Fachkräfte
Wir unterstützen Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten bei Fragen zum Thema Kinderschutz.
Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes?
Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, haben einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" im Kinderschutz.
Diese erfolgt auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes
- nach § 8 a SGB VIII für Fachkräfte der Jugendhilfe,
- nach § 8 b SGB VIII für Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen und
- nach § 4 KKG für die Gruppe der Berufsgeheimnisträger.
Die "insoweit erfahrene Fachkraft" berät Sie
- bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos,
- bei der Vorbereitung der Elternarbeit und
- bei der Planung des weiteren Hilfeprozesses und auch bei einer möglicherweise für notwendig erachteten Einbeziehung des Jugendamtes.
Die Beratung kann einmalig oder als fachliche Begleitung über mehrere Gespräche, sowohl als Einzelberatung aber auch als Teamberatung erfolgen.